Bitte beachten
Sie dürfen gerne Geburtstagskuchen mitbringen! Das Mitbringen von sonstigen Lebensmitteln und Getränken ist aber NICHT gestattet.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen von einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden. Bestehende Vollmachten sind außer Kraft gesetzt.